Allgemeine Geschäftsbedingungen Fotografie-Leistungen

Marco Deling

1 ALLGEMEINESDiese Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle zwischen Marco Deling und dessen jeweiligen Vertragspartner (im folgenden: Kunde) geschlossenen Verträge, Aufträge. Angebote, Lieferungen und Leistungen. AGB des Kunden gelten nur mit schriftlicher Zustimmung von Herrn Marco Deling.

1.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Sie unterrichten sich gegenseitig, schriftlich und unverzüglich bei Abweichungen von der im Angebot beschriebenen und vereinbarten Vorgehensweise. Selbiges gilt bei Zweifeln an der Richtigkeit des Vorgehens.
1.2 Die AGB gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
1.3 Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
1.4 Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich abweichende Regelungen getroffen werden.
1.5 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen schriftlich und unverzüglich Herrn Marco Deling mitzuteilen.
1.6 Die Vertragsparteien nennen sich einander sachverständige Ansprechpartner, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.
1.7 Veränderungen in den benannten Personen haben sich die Parteien jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
1.8 Die Parteien verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls nachsteuernd in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.

 

 

2 AUFNAHMEARBEITEN / FOTOGRAFIEN

2.1 Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge/Angebote erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann von Herrn Marco Deling anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
2.2 Herr Marco Deling ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
2.3 Sämtliche Produkte und Artikel, die von Herrn Marco Deling fotografiert werden sollen, sind vom Kunden bzw. Auftraggeber auf eigene Gefahr und Kosten an Herrn Marco Deling zu liefern. Abweichungen werden im Vorhinein schriftlich vereinbart. Der Sendung ist eine vollständige Artikelliste und/oder Lieferschein beizufügen oder vorab an die auf info@marcodeling.com angegebene E-Mail-Adresse zu senden.
2.4 Die Artikel müssen frei von Rechten Dritter sein. Der Kunde darf Herrn Marco Deling für die Aufnahmearbeiten nur Artikel überlassen, zu deren Verwendung er (der Kunde) berechtigt ist. Der Kunde stellt Herrn Marco Deling von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung der vorher genannten Pflichten resultieren.
2.5 Für Beschädigung oder Verlust der Artikel haftet Herrn Marco Deling nur nach Maßgabe von 7. der AGB. Der Kunde hat eine Versicherung der Artikel selbst zu veranlassen.
2.6 Nach Beendigung der Aufnahmearbeiten, nach Beendigung der Fotoproduktion, sind die Artikel vom Kunden auf eigene Gefahr und Kosten bei Herrn Marco Deling abzuholen (soweit nicht anders vereinbart). Der Versand durch Herrn Marco Deling erfolgt auf Kosten des Kunden. Kommt der Kunde einer Aufforderung zur Abholung des Artikels nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach, kann Herrn Marco Deling die Artikel auf Gefahr und Kosten des Kunden an diesen versenden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald Herrn Marco Deling die Artikel dem Spediteur o.ä. ausgeliefert hat.
2.7 Bei Modellaufnahmen wird Herrn Marco Deling dem Kunden Fotomodelle vorschlagen. Der Kunde wird seine Wahl unverzüglich, verbindlich und schriftlich gegenüber Herrn Marco Deling mitteilen.
2.8 Der Kunde kann den Vertrag bis zwei Wochen vor den Aufnahmearbeiten/Fotoproduktion schriftlich stornieren. Er hat in diesem Fall die Hälfte der verabredeten Vergütung an Herrn Marco Deling zu zahlen. Mindestens die bereits entstandenen Kosten.

 

3 MÄNGELRÜGEN

3.1 Nach Eingang bzw. Erhalt der Fotos bzw. Videoclips hat der Kunde diese selbstständig und unaufgefordert auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen. Bei auftretender Unvollständigkeit oder Mangel, der ohne erhöhte Sachkunde oder großen Aufwand erkennbar ist, ist der Kunde dazu verpflichtet, diese schriftlich zu rügen.
3.2 Sind Herrn Marco Deling innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

  

4 VERGÜTUNG / HONORARE

4.1 Die Vergütung ist bei Abnahme der Aufnahmearbeiten fällig und ohne Abzug zahlbar innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungseingang beim Kunden.
4.2 Sind die Aufnahmearbeiten in Teilen abzunehmen und für die einzelnen Teile Vergütungen vereinbart, ist die Vergütung für jeden Teil bei dessen Abnahme fällig. Erstrecken sich die Aufnahmen über einen längeren Zeitraum (ab zwei Monate) und/oder erfordern sie von Herrn Marco Deling hohe finanzielle Vorleistungen (ab €1.500,00), kann Herrn Marco Deling vom Kunden angemessene Abschlagszahlungen verlangen.
4.3  Auftragsänderungen kann Herrn Marco Deling auf Stundenbasis nach der zum Änderungszeitpunkt gültigen Preisliste abrechnen.
4.4 Die Vergütung und das Honorar verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Bei Zahlungsverzug ist Herrn Marco Deling berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 9% zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten.
4.5 Der Kunde trägt anfallende Kosten und Auslagen wie z.B. Reise- und Übernachtungskosten, Material- und Laborkosten, Modellhonorare, erforderliche Requisiten, erforderliche Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter.
4.6 Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von Herrn Marco Deling getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von Herrn Marco Deling für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.
4.7 
Es gilt das vereinbarte Honorar bei allen Model- und Individual-Fotoproduktionen. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft FotoMarketing (MFM).
4.8 Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß 5.1 abgegolten.
4.9 Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Herrn Marco Deling ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
4.10 Das Honorar gemäß 4 der AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens €85,00 pro Aufnahme an.
4.11 Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.

 

5 NUTZUNGSRECHT

5.1 Der Kunde erhält das nicht-ausschließliche (einfache) Nutzungsrecht am Urheberrecht der Fotos bzw. Videoclips sowie bei Modellaufnahmen bzgl. des Rechts am eigenen Bild zur Verwendung zum vertraglich vereinbarten Zweck und Umfang, soweit nicht schriftlich anders vereinbart. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige, einfache Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde vorab schriftlich angezeigt hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
5.2 Jede über 5.1 hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch Herrn Marco Deling. Das gilt insbesondere für:
– eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
– die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff.III 5. AGB dient,
– jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in OnlineDatenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
– die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5.3 
Die Nutzungsrechte mit Persönlichkeitsrechten, Bilder auf denen Personen erkennbar sind, richten sich nach den ausgewiesenen BuyOuts, zeitlich, räumlich und inhaltlich, der jeweiligen Modelagentur. Herrn Marco Deling haftet nicht für seinen Kunden. Sollte nichts anderes vereinbart sein gestalten sich die Nutzungsrechte wie folgt: 6 Monate Online (Internet).
5.4 Die Fotos bzw. Videoclips sind grundsätzlich unverändert und komplett zu nutzen. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Herrn Marco Deling und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Bearbeitung etwa durch Nachfotografien oder –filmen mit mechanischen oder elektronischen Mitteln sind unzulässig, soweit nicht schriftlich anders vereinbart. Dasselbe gilt für eine Nutzung der Fotos bzw. Videoclips im Rahmen einer Präsentation bei Kunden sowie für die Weitergabe in elektronischer, digitaler oder analoger Form oder die Einräumung von Rechten an Dritte. Das Bildmaterial darf nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
5.5  Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche von Herrn Marco Deling aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis. Stehen Herrn Marco Deling weiter Ansprüche gegen den Kunde zu, erhält der Kunde die Nutzungsrechte erst, wenn sämtliche Ansprüche gegen ihn erloschen sind.

 

6 RÜCKTRITT

6.1 Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn Herrn Marco Deling diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.

 

7 HAFTUNG

7.1 Herrn Marco Deling haftet für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Herrn Marco Deling nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.2 Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf €25.000,00 (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro).
7.3 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Herrn Marco Deling insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
7.4 Herrn Marco Deling haftet nicht für produktionsbedingte Schäden an der Ware, wie z.B. Nadeleinstiche vom Styling, öffnen von Verpackungen oder Ähnliches.
7.5 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Herrn Marco Deling.
7.6 Herrn Marco Deling übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
7.7 Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

 

8 GEWÄHRLEISTUNG

8.1 Herrn Marco Deling leistet Gewähr für die in der Leistungsdefinition beschriebene Beschaffenheit des Werkes.
8.2 Herrn Marco Deling übernimmt keine Gewährleistung für Mängel, die durch äußere Einflüsse (z. B. Witterung und Wetter), Leistung Dritter oder ähnlichen Fehler, die nicht im Geltungsbereich von Herrn Marco Deling liegen. Die Gewährleistung entfällt, sobald der Kunde die Vertragsbedingungen selbstständig und ohne Zustimmung der Vertragspartner ändert.
8.3 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzugs oder Unmöglichkeit der Leistung von Herrn Marco Deling sind beschränkt auf den Wert desjenigen Teils der Lieferung oder Leistung, welche(r) wegen der Unmöglichkeit bzw. des Verzugs nicht wie vertraglich vorgesehen verwendet werden kann. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Herrn Marco Deling nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.4 Herrn Marco Deling haftet bis zu einem Betrag in Höhe von max. €25.000,00 (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro).
8.5 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Herrn Marco Deling nicht, wenn der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen oder durchführen zu lassen, um dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
8.6 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Herrn Marco Deling.
8.7 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme durch den Kunden und endet nach 24 Monaten. Setzt der Kunde die von Herrn Marco Deling bereits erbrachten Leistungen produktiv ein, so gilt der bis dahin produktiv eingesetzte Teil automatisch als abgenommen.

 

9 URHEBERNENNUNG, BELEGEXEMPLARE, EIGENWERBUNG

9.1 Herrn Marco Deling ist bei Fotoarbeiten auf allen analogen und digitalen Vervielfältigungsstücken wie folgt zu benennen: „Foto: marcodeling.com“. Dies gilt insbesondere für Drucksachen jeweils am Bildrand in einer Schriftgröße nicht unter acht Punkt in einer Weise, dass keine Zweifel an der Zuordnung zum Foto Bestehen kann, sowie im Internet mit aktivem Link „Fotos: marcodeling.com“ auf der jeweiligen Website und im Impressum. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
9.2 Bei Videoclips sind die IPTC – bzw. EXIF-Informationen in den Daten der digitalen Vervielfältigungsstücke und im Internet anzubringen. Herrn Marco Deling ist auf den digitalen Vervielfältigungsstücken und im Internet zu benennen mit aktivem Link: „Videoclips: www.marcodeling.com“ auf der jeweiligen Website und im Impressum.
9.3 Herrn Marco Deling kann eine andere angemessene Urheberbenennung oder andere Maßnahmen zur Sicherung der Daten verlangen als die gem. Ziffern 9.1 und 9.2.
9.4 Der Kunde übersendet Herrn Marco Deling unaufgefordert und kostenfrei zwei Belegexemplare mit dem genutzten Foto je Verwendungszweck für jedes analoge und digitale Medium. Auf Foto- oder Videoclipnutzungen im Internet weißt der Kunde unverzüglich schriftlich hin.
9.5 Herrn Marco Deling darf die erbrachten Leistungen ganz oder in Teilen auf der Unternehmenswebsite unter www.marcodeling.com oder in anderen On- und Offline-Medien zur Eigenwerbung nutzen und den Kunden als Referenzkunden nennen. Das Recht zur Benennung des Kunden als Referenzkunden gilt nicht, wenn ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend gemacht wird.

 

10 VERTRAGSSTRAFE, SCHADENSERSATZ

10.1 Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bild- und Videomaterials in elektronischer, digitaler oder analoger Form ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
10.2 Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähiger Urhebernennung oder Nicht-Anbringung der IPTC- bzw. EXIF-Informationen ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar und eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

 

11 GEHEIMHALTUNG

11.1 Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
11.2 Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
11.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
11.4 Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.
11.5 Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die Andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung – auch per Email – zulässig.

 

12 ABWERBEVERBOT

Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von Herrn Marco Deling direkt oder indirekt durch Dritte abzuwerben oder ohne Zustimmung von Herrn Marco Deling anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von Herrn Marco Deling der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

 

13 SONSTIGES

13.1 Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.
13.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
13.3 Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
13.4 Herrn Marco Deling darf den Kunden auf ihrer Web-Site, Unternehmensbroschüren, Präsentationen oder in anderen Medien als Referenzkunden inkl. Logo nennen. Herrn Marco Deling darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

 

14 BETEILIGUNG DRITTER

Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich von Herrn Marco Deling tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. Herrn Marco Deling hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn Herrn Marco Deling aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.

 

15 LEISTUNGSÄNDERUNGEN

15.1 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von Herrn Marco Deling zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber Herrn Marco Deling äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann Herrn Marco Deling von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen.
15.2 Herrn Marco Deling prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwendungen und Terminen haben wird. Erkennt Herrn Marco Deling, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt Herrn Marco Deling dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt Herrn Marco Deling die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.
15.3 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird Herrn Marco Deling dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
15.4 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.
15.5 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. Herrn Marco Deling wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.
15.6 Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von Herrn Marco Deling berechnet.
15.7 Herrn Marco Deling ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von Herrn Marco Deling für den Kunden zumutbar ist.

 

16 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
16.2
 Alle Änderungen, Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail erfolgen.
16.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
16.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Leipzig.
16.5 Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

Marco Deling Stand: Juni 2018

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